Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere und aufregende Zeit, in der ich Sie gerne begleiten möchte. Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme und eine Gynäkologin oder Gynäkologen (§ 24 d Satz 1SGB V).
In der Regel begleite ich Sie, die ersten acht Wochen nach der Geburt.
In dieser Phase nach der Geburt, gibt es viele Herausforderungen, Veränderungen und Fragen, für die ich beratend und unterstützend zur Seite stehe.
Nach dem Wochenbett stehe ich bei Fragen rund ums Stillen und der Ernährung des Kindes, bis zum Ende der Stillzeit zur Verfügung.
Ich betreue bevorzugt in Wilmersdorf, andere Adressen nach Absprache.
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